Für die Aktivierung der Sicherheitseinrichtung (Signierung) Ihrer Kasse ist das Vorhandensein eines Benutzers für „Registrierkassen-Webservice“ in Ihrem FinanzOnline Konto notwendig.

Falls Ihr Steuerberater das Anlegen dieses Benutzers bereits durchgeführt hat so benötigen Sie von Ihm folgende Daten:

  • Teilnehmeridentifikationsnummer
  • Benutzeridentifikationsnummer
  • PIN
  • FastNr (falls vorhanden)

Falls noch kein Benutzer angelegt wurde kommen Sie folgendermaßen zu den genannten Daten:
Für Wirtschaftstreuhänder gilt die gleiche Anleitung jedoch muss der Benutzer unter der Steuernummer des Klienten angelegt werden

1. Login finanzonline.at

Öffnen Sie im Browser (z.B. Chrome/Safari) die FinanzOnline Webseite und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bzw. Ihrer Bürgerkarte an.

2. Registrierkassen Menü

Öffnen Sie den Punkt „Registrierkassen“ um zu den weiteren Funktionen zu gelangen.

3. Benutzer anlegen

Öffnen Sie den Punkt „Anlegen eines Benutzers für Registrierkasse-Webservice“

4. Fertigstellen

Tragen Sie die gewünschte Benutzer-Identifikation sowie PIN ein.
Für diese Felder gelten folgende Einschränkungen:

  • Benutzer-Identifikation
  • In das Pflichtfeld Benutzer-Identifikation ist ein beliebiger Begriff in der Länge von 8
    bis 12 Stellen, der mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten muss,
    einzugeben. Umlaute und Sonderzeichen dürfen im Pflichtfeld Benutzer-Identifikation
    nicht verwendet werden.

  • PIN: Persönliche Identifikationsnummer
  • Die persönliche Identifikationsnummer ist ein beliebiger Begriff in der Länge von 8 bis
    12 Stellen, der mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten muss,
    einzugeben. Umlaute und Sonderzeichen dürfen im Pflichtfeld Benutzer-Identifikation
    nicht verwendet werden.

Klicken Sie anschließend „Anlegen“ um den Vorgang abzuschließen. Danach wird automatisch Ihre TeilnehmerID angezeigt – notieren Sie sich BenutzerID, TeilnehmerID und PIN – diese Daten brauchen Sie noch zur Aktivierung Ihrer Sicherheitseinrichtung.
Die oben genannte „FastNr“ wird üblicherweise nur beim Anlegen durch Wirtschaftstreuhänder benötigt.

Diese Anleitung wurde teilweise vom BMF Registrierkassen Handbuch Punkt 4.1.3 übernommen.