AGB

Allgemeine Geschäfts – und Nutzungsbedingungen der CSO.net GmbH für das Produkt Smarte Kasse (smarte-kasse.at bzw. smartekasse.at).

1. Anwendungsbereich

1.1 – Diese Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen dem Kunden und smartekasse.at geschlossenen Vertrag über die Überlassung von Hardware und/oder Software zur Nutzung auf Zeit gegen Entgelt durch smartekasse.at im Rahmen des SmarteKasse-Web Services.
1.3 – Entgegen stehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, smartekasse.at hat deren Anwendung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn smartekasse.at seine Leistungen im Wissen dieser gegensätzlichen oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos durchführt.
1.4 – Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter smartekasse.at abrufbare Fassung.

2. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Smarte Kasse erfolgt im Regelfall dadurch, dass der Kunde über das dafür vorgesehene Bestellformular (online oder in Papierform) oder gegebenenfalls über eine dafür vorgesehene spezielle smartekasse.at-App eine Bestellung des Services bei smartekasse.at aufgibt, die dann durch die Bestätigung durch smartekasse.at in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) angenommen wird. Der Vertrag kommt erst mit Abgabe der ausdrücklichen Bestätigungserklärung durch smartekasse.at zustande.

3. Vertragsgegenstand

3.1 – Der Service umfasst, abhängig von der vertraglichen Absprache im Einzelfall, insbesondere folgende Leistungen:
• entgeltliche Überlassung von Software an den Kunden zur Nutzung auf Zeit, insbesondere die smartekasse.at-Software, zur Verwendung auf bestimmten mobilen Endgeräten wie Tablet-PCs und Smartphones („Software“, insoweit Software-Mietvertrag)
• entgeltliche Bereitstellung von online zugänglichem Speicherplatz und Rechnerkapazitäten für den Betrieb der smartekasse.at-Software im smartekasse.at -Rechenzentrum über das Internet bzw. als Cloud-Rechnerdienst
• Optional: entgeltliche Überlassung von Hardware an den Kunden zur Nutzung auf Zeit, insbesondere mobile Endgeräte wie Tablet-PCs und Smartphones (Hardware-Mietvertrag)
3.2 – Soweit der Service in der Bereitstellung von online zugänglichem Speicherplatz und Rechnerkapazitäten bzw. der Gewährung der Nutzung der Software dort besteht, so wird der Service über das Rechenzentrum bzw. die Server von smartekasse.at oder ein von ihm beauftragtes Rechenzentrum bzw. Cloud-Service bereitgehalten. Dort läuft die smartekasse.at-Server- und Datenbank-Software mit ihrer in der gesonderten Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalität für den Kunden. Rechenzentrum bzw. Cloud-Service befinden sich in Österreich oder jedenfalls in der EU.
3.3 – Die dem Service zu Grunde liegenden Daten über den Betrieb des Kunden wie zum Beispiel Speise- und Getränkeangebot, Preise, Tischanordnung im Restaurant, Servicemitarbeiter im Restaurant u.ä. pflegt der Kunde eigenständig in die Software ein über die darin vorgesehenen Felder und Bedienungsmöglichkeiten. Smartekasse.at steht ausdrücklich nicht dafür ein, dass diese Daten vollständig sind und den Betrieb des Kunden richtig abbilden. Smartekasse.at steht auch nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen ein.
3.4 – Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie, soweit er nicht von smartekasse.at gestellte Hardware verwendet, seines eigenen Computers bzw. unternehmensinternen Netzwerks.
3.5 – Smartekasse.at ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Er wird den Kunden rechtzeitig vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu, soweit ihm die Änderungen nicht zumutbar sind.
3.6 – Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von smartekasse.at. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder smartekasse.at sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch smartekasse.at.
3.7 – Alle Angaben sind nicht als Garantie anzusehen. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch smartekasse.at.

4. Lizenzeinräumung an der smartekasse.at -Software

4.1 – Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Lizenznehmer an der vertragsgegenständlichen Software ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und inhaltlich auf die Zweckbestimmung der Software im Rahmen des Unternehmens des Lizenznehmers beschränktes Nutzungsrecht.
4.2 – Keine Weiterveräußerung und Weitervermietung: Der Kunde darf die Software einschließlich gegebenenfalls des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen. Zulässig ist jedoch die Überlassung an Dritte, denen kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung dem Willen des Lizenznehmers beugen müssen. Dies ist insbesondere bei Angestellten des Kunden in der Regel der Fall.
4.3 – Eine weitergehende Nutzung als das, was sich aus dem Vorstehenden und dem Vertragsinhalt ergibt, ist dem Kunden ohne Zustimmung von smartekasse.at untersagt.
4.4 – Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Lizenzumfangs zu treffen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Service bzw. Teile davon zu veräußern, zu übertragen, unterzulizenzieren, zu vertreiben, kommerziell als Teil eigener Leistungen oder Produkte anzubieten oder auf andere Art und Weise (Dritten) verfügbar oder nutzbar zu machen.
4.5 – Marken, Unternehmenskennzeichen, urheberrechtliche Vermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation von smartekasse.at dienende oder von smartekasse.at angebrachte Merkmale dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

5.1 – Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
5.2 – Soweit Hardware und/oder Software mietweise überlassen ist, ist der Mietzins monatsweise im Voraus zu zahlen.
5.3 – Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Soweit monatliche Zahlungen geschuldet sind, so sind diese für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
5.4 – Allgemein gilt: Gegen Forderungen von smartekasse.at auf das vertragliche Entgelt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.
5.5 – Im Falle einer ausbleibenden Zahlung kann smartekasse.at die Erbringung des Services vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der fortlaufende Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unverzüglich nach der Begleichung der Rückstände.

6. Vertragslaufzeit

6.1 – Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (z.B. bei Testverträgen), gilt: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats gekündigt wird.
6.2 – Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für smartekasse.at besteht ein wichtiger Grund, wenn in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägen der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung der vertraglichen Beziehung bis zum Ende der vereinbarten Dauer für smartekasse.at unzumutbar ist. smartekasse.at ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn:
• der Kunde zahlungsunfähig ist oder wird oder überverschuldet ist, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
• wenn der Kunde Vertragspflichten grob verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung von smartekasse.at nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint.
6.3 – Kündigungen bedürfen der Schriftform.

7. Verfügbarkeit des smartekasse.at -Service

7.1 – Smartekasse.at ist bemüht, den Zugang zum Service allen Kunden 24 Stunden täglich und sieben (7) Tage pro Woche zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind allerdings möglich. Der Kunde hat deshalb keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene Zugänglichkeit des Services.
7.2 – Soweit die Parteien in der Leistungsbeschreibung bzw. anderweitig eine bestimmte Verfügbarkeit des Services vereinbart haben und nichts anderes geregelt ist, gilt: Die Verfügbarkeit der Leistungen von smartekasse.at gilt als nicht beeinträchtigt, wenn und soweit die Datenbank bzw. der Service während der für die Wartung des Systems erforderlichen Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen, sowie bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von smartekasse.at nicht abwendbaren Ursachen, z.B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden, Ausfälle von Internet oder Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Unwetter, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse, soweit smartekasse.at dies nicht zu vertreten hat.

8. Gewährleistung

8.1 – Der Kunde hat smartekasse.at auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an den zum Gebrauch überlassenen Mietsachen unverzüglich anzuzeigen.
8.2 – Mängel der überlassenen Software einschließlich gegebenenfalls der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von smartekasse.at nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von smartekasse.at durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3 – Ausfallzeiten des Mietgegenstands, die auf vom Kunden zu vertretende, unsachgemäße Bedienung bzw. Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den Kunden nicht zur Mietpreisminderung.
8.4 – Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8.5 – Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von smartekasse.at Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für smartekasse.at unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von smartekasse.at für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen ist. Die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit bleibt bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, unberührt; allerdings ist die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
9.2 Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen von smartekasse.at
9.3 Smarte Kasse garantiert die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht, die ab 2016 beziehungsweise 2017 in Kraft treten. Der Lizenznehmer ist jedoch dazu verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme der Einrichtung über die genannten gesetzliche Anforderungen zumindest so weit zu informieren, als dass eine gesetzeskonforme Handhabung der Kasse gewährleistet ist.
In weiterer Folge ist der Lizenznehmer für die korrekte Benutzung der Einrichtung und die Erfüllung der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht selbst verantwortlich.
Dies umfasst unter anderem (nicht ausschließlich) zum Beispiel die korrekte Benennung von Produkten oder das korrekte Verhalten bei einem (technischen) Ausfall der Kasse.

10 Geistiges Eigentum

10.1 Smartekasse.at alleine sowie Lizenzgeber von smartekasse.at besitzen alle Rechte und Rechtsansprüche, einschließlich aller zugehörigen geistigen Eigentumsrechte, an den zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukten und an Verbesserungsvorschlägen, Ideen, Anfragen wegen Erweiterungen, Feedbacks, Empfehlungen oder anderen Informationen, die vom Kunden in Verbindung mit den zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukten geliefert werden. Dieser Vertrag begründet keinen Verkauf und überträgt keine Eigentumsrechte an den oder bezüglich der zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukte von smartekasse.at, daher dürfen diese vom Kunden nicht übertragen oder verändert werden. Die Produktnamen der zur Nutzung zur Verfügung gestellten Softwareprodukte sind Marken von smartekasse.at, an denen ausdrücklich keine Eigentums- oder Nutzungsrechte für den Kunden eingeräumt werden.

11. Information über neue Angebote von smartekasse.at

11.1 – Smartekasse.at ist berechtigt, den Kunden während der Vertragslaufzeit hinsichtlich neuer Entwicklungen und Produkte von Smartekasse.at zu kontaktierten. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

12. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

12.1 – Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) werden dem Kunden in Textform mitgeteilt, wobei die Änderungen gegenüber den bisher gültigen AGB besonders hervorgehoben werden.
12.2 – Der Kunde kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch gegenüber smartekasse.at per E-Mail an office@smartekasse.at oder schriftlich und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung von smartekasse.at über die Änderung der AGB (nachfolgend „Änderungen“) zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei smartekasse.at eingeht. Sofern der Kunde nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerruf wird smartekasse.at ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. Smartekasse.at hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunde zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für smartekasse.at wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.