Seit Anfang April finden die Rufe nach Änderungen der Registrierkassenpflicht scheinbar wieder Anklang im Finanzministerium, wie z.B. folgender Krone Artikel angibt.

Kritik zu spät?

Nun eifern die altbekannten Interessensvertreter noch einmal um ihre Vorteile.
Schon in 14 Tagen endet die zweite Übergangsfrist – ab 1. Juni müssen die meisten Unternehmen und Vereine eine geeignete Registrierkasse verwenden. Sind die neuerlichen Forderungen also lediglich die letzten Versuche vor der absehbaren Resignation? Warum wird ein Herabsetzen der Umsatzgrenzen von Vertretern der Wirtschaft und Registrierkassen-Experten kritisiert? Und was passiert, wenn man bereits eine Kasse angeschafft hat aber in Zukunft nicht mehr unter die Anwendungspflicht fällt?

Vereine vs. Gastronomie

Folgender Text bezieht sich unter anderem auf ein Streitgespräch um die Kassenpflicht, welches im Standard erschien. Vertreter von Gastronomen einerseits und von der Initiative „Rettet die Vereinsfeste“ andererseits bieten sich die Stirn, wobei der Kassen-Experte Markus Knasmüller versucht zu vermitteln.

Klarerweise stellen Vereine und Gastronome zwei der zahlenmäßig stärksten Interessensgruppe dar, welche von der Kassenpflicht betroffen sind, diese aber nicht unbedingt willkommen heißen.
Auf der einen Seite fühlen sich ehrenamtliche Mitarbeiter überfordert und befürchten ein Aussterben von Vereinsfesten wegen Über-Regulation und der daraus resultierenden möglichen hohen Anzahl an Klagen.
Auf der anderen Seite befürchten Gastronomen die Konkurrenz von Vereinen, die gastgewerblich tätig sind, ohne es zu dürfen, und aufgrund von Sonderregelungen beim Bonieren einen Wettbewerbsvorteil bekämen.
Beiden Seiten wird mit der aktuellen Gesetzeslage die Zusammenarbeit erschwert. Die Mitarbeit von Gastronomen bei kleinen Vereinsfesten zwingt die Vereine nämlich zur Anschaffung, Einschulung und zum Betreiben einer Kasse.
Vereinsfeste bis 48 Stunden pro Kalenderjahr (gezählt werden nur die Stunden, in denen tatsächlich Essens- und Getränkeausgaben stattfinden) sind eigentlich von der Pflicht ausgenommen, da hier wegen dem großen Besucherandrang teurere Systeme notwendig wären als beispielsweise in einer Kantine. Im Vergleich zu den begrenzten Einnahmen, die in 48 Stunden gemacht werden können, wären solche Systeme aber nicht wirtschaftlich.
Bei der Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Gastronomie soll es also laut Finanzminister Schelling noch Potential zur Auflockerung geben.

Umsatzgrenzen noch nicht in Stein gemeißelt

Doch wie sieht es mit den Umsatzgrenzen aus?
Warum die Grenze von Anfang an so gering bemessen wurde ist vielen ein Rätsel. Mit 15.000€ Jahresumsatz kommt ein Unternehmer kaum über die Runden und die Steuer-Milliarde ist in diesem Segment auch nicht zu holen.
Es gibt jedoch Interessensgruppen, für die eine Herabsetzung sogar schädlich sein könnte. Hierzu folgende Aussage von Mario Pulker, Fachverbandsobmann der Gastronomen:
,,Unsere Sparte hat 90.000 Mitgliedsbetriebe, davon haben nur 2.400 weniger als
30.000 Euro Umsatz.“
Die Gastronomiebranche ist seit jeher geprägt von hohen Umsätzen bei verhältnismäßig niedrigen Gewinnen. Bei einer Erhöhung der Grenze auf 30.000€ ändere sich also kaum etwas, während die Konkurrenz (z.B. Vereinskantinen) plötzlich einen Wettbewerbsvorteil hätten, da etliche solcher Betriebe dann ohne Kasse auskämen.
Der Kassen-Experte Knasmüller entgegnet, dass die niedrige Grenze aber kaum ein Problem darstelle, weil so kleine Betriebe dann auch nur einfache (also günstigere) Kassen benötigen. Weiters würde bei einem Anheben der Grenzen die Belegerteilungspflicht trotzdem bestehen bleiben, welche ohne elektronische Kasse nur mühsam zu erfüllen wäre.
Gleichzeitig sei die Herabsetzung nur noch ein „politisches Zuckerl“ und bei Unternehmern „kein Thema mehr“, weil dann jene bestraft würden, die sich bereits vorschriftsmäßig eine Kasse gekauft haben, und jene belohnt, die noch keine besitzen.

Registrierkasse zu verkaufen!

Spielen wir dieses Szenario, dass die Umsatz-Grenzen angehoben werden und Sie als ordentlicher Kassenbesitzer plötzlich gar nicht mehr auf eine Registrierkasse angewiesen sind, trotzdem durch:
Falls Sie eine Hardware-Kasse gekauft haben, bleiben Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf Ihren Kosten sitzen.
Vorsicht ist aber sogar bei Software- bzw. Online-Kassen geboten! Viele Anbieter arbeiten mit Abo-Modellen, die den gängigen Handy-Tarifen ähneln, wo Sie plötzlich mehrere Jahre lang an die Zahlung gebunden sind.
Auch bei konstenlosen Kassen sollten Sie besser das Kleingedruckte lesen – achten Sie darauf, welche Leistungen diese beinhalten (bzw. welche Ihnen vorenthalten werden)! Meistens sind Support bzw. Updates dann doch nicht ganz so gratis.
Falls Sie zu jenen gehören, die noch nicht genau wissen, ob ihr Betrieb auch in Zukunft unter die Registrierkassenpflicht fallen wird:
das sicherste, weil risikoärmste, Modell ist besonders in Ihrem Fall ein monatlich kündbares, wie es auch die Smarte Kasse anbietet.